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Neuerung von der Beihilfestelle – 11/18

von Gerhard Danzl 

Zur Monatsversammlung am 14.11.2018 haben wir Herrn Kreft von der „Beihilfestelle“ Ansbach zu einem Referat über die Neuerungen der Beihilfe eingeladen. Herr Kreft hat uns anschaulich und an Beispielen Vieles dargelegt: Hier ein Auszug:

  1. Ab 01.01.2018 beteiligt sich die Beihilfe wieder an den Gläsern für Brillen – auch Gleitsicht – nach ärztlicher Bestätigung.
  2. Die erstattungsfähigen Kosten bei Massagen werden um 30 % erhöht; die Doppelbehandlung (Massage und Krankengymnastik) wird angerechnet.
  3. Die Fußpflege wird in vielen Fällen beihilfefähig.
  4. Der 3,5fache Satz beim Zahnersatz ist ab 01.11.2018 beihilfefähig, wenn ärztl. begründet.
  5. Ab 01.11.2018 rechnet die Beihilfe mit dem Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt direkt ab; der Beihilfeberechtigte erhält nur noch die Abrechnung.
  6. 2-Bettzimmer und Wahlleistungen sind bei öffentlichen Krankenhäusern beihilfefähig! Vorsicht bei Privatkliniken (Privatkrankenhaus gibt es Fallbeispiele oder 314,69 € wie im Krankenhaus.
  7. Rechnungen werden weiterhin nur in Jahresfrist anerkannt; d.h. innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung einreichen.
  8. Stirbt der Versorgungsempfänger (Beamter), so bekommt der Hinterbliebene eine eigene Versorgungsnummer und kann Rechnungen binnen eines Jahres einreichen.
  9. Ausland. Beihilfe zahlt nur innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Fährt z.B. ein Kreuzfahrtschiff unter europäischer Flagge: ja, unter Panamaflagge – nein! Ausnahme: Vollstationäre Notfalloperation wäre voll beihilfefähig.Fazit: Eine Auslandsreiseversicherung abschließen – meist in der Reiserücktrittsversicherung beinhaltet!
  10. Arzneimittel: 3,00 € Abzug je apothekenpflichtiges Arzneimittel. Apotheker kann diese Frage beantworten und ggf. anderes Medikament empfehlen.
  11. Hörgeräte: 1.500 € je Ohr, bei Taubheit: ganze Höhe beihilfefähig.
    Erneuerung: Keine zeitliche Grenze.
  12. Pflege: Pflegestufen 1 – 5; Problem: stationär, teilstationär oder ambulant. Über diese speziellen Fragen gibt eine Privatversicherung „Kompass“ im Internet Auskunft und macht auch Angebote. Dies ist ein so schwieriges Gebiet, daher wird empfohlen bei der Beihilfestelle anzufragen unter Angabe von Pflegegrad und Pflegesätze.
  13. Fahrtkosten: Ins Krankenhaus zur stationären Aufenthalt werden die Kosten anerkannt; ambulant: nur, wenn vorher von der Beihilfestelle zugestimmt wird; Ausnahme: bei Dialyse, Strahlentherapie oder schwerbehindert – gehbehindert. Fahrtkosten bei Reha: darauf achten, dass es ein vollstationärer Krankenhaus-aufenthalt ist.
  14. Heilkur zur Erhaltung der Dienstfähigkeit bei aktiven Beamten beihilfefähig. Dies gilt auch für Ehegatten und Kinder, wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt.
  15. Stets beachten: Reha ist stationär; eine Heilkur ist ambulant.

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